www.alkoholpolitik.ch

Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: NR-Kommission berät das Präventionsgesetz

Freitag 21. Januar 2011 von htm

Die Kommission führte die Detailberatung zum Präventionsgesetz (09.076 n) weiter. Sie war im März 2010 auf den Entwurf eingetreten und hatte im September 2010 im Grundsatz beschlossen, auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Institut zu verzichten und stattdessen gewisse Aufgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zu übertragen. Die Mehrheit der Kommission bestätigte dieses Konzept nun im Einzelnen: Die Stiftung soll die nationalen Programme im Bereich der stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten umsetzen. Sie soll die zuständigen Bundesstellen, die Kantone und Dritte bei der Planung und der Durchführung von Präventionsprogrammen unterstützen. Sie kann Beiträge für Einzelprojekte und kantonale Programme gewähren. Sie kann aber selber keine Beiträge aus den Präventionsabgaben (Prämienzuschlag KVG und Tabakpräventionsabgabe) für eigene Einzelprojekte beanspruchen. Eine Minderheit will an dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Institut festhalten. … (Quelle: Medienmitteilung SGK-N , 21.1.11)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 21. Januar 2011 um 17:17 und abgelegt unter Allgemein, Neues Präventionsgesetz CH, Schweiz. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Kommentare sind geschlossen.

Powered by Gb-rugs.com - Rugs & Carpets

Get Adobe Flash player